Sind alle Möbel und Kisten aus der Wohnung herausgeräumt worden, tauchen sie auf, die Spuren der letzten Jahre. Schwarze Ränder rund um die ehemaligen Möbelstücke, abstehende Fußleisten, Löcher und Dübel in den Wänden oder sogar die Folgen eines kleineren Wasserschadens. Diese Mängel müssen Sie, je nach Mietvertrag, beseitigen. Erst dann kann die Wohnung an den Vermieter übergeben werden.
Beim Verlassen der Wohnung
In der Regel muss die Mietwohnung bzw. das Mietobjekt frisch gestrichen an den Nachmieter bzw. Vermieter zurückgegeben werden. Eine Anleitung rund um das Thema Streichen und Renovieren finden Sie hier: Richtig Streichen
Haben Sie, bei Verlassen der Wohnung an alles gedacht?
- Gas- und Wasserhähne abgedreht
- Fenster geschlossen
- Briefkasten geleert
- Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt
Machen Sie einen letzten Kontrollgang, um noch einmal alles in Ruhe zu kontrollieren. Lampenschirme und Leuchtmittel werden oft vergessen. Denken Sie deshalb daran, diese abzubauen und mit in die neuen vier Wände mitzunehmen.
Die Wohnungsübergabe
Die Wohnung ist leer geräumt. Alle Mängel sind beseitigt und der Urzustand der Wohnräume ist wieder hergestellt. Dann ist es Zeit für die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Am besten ist es, den Vermieter über den Auszugstermin in Kenntnis zu setzen, sobald dieser feststeht. Vereinbaren Sie einen Übergabetermin– wenn möglich – kurz nach dem Umzugstag, damit sie noch etwas Zeit für die Renovierung haben.
Dokumentieren Sie alle Zählerstande, wie Gas, Wasser und Strom, unbedingt in Form eines Übergabeprotokolls. Des Weiteren werden Schäden, die Sie verursacht haben und einer Reparatur bedürfen, darin festgehalten. Ebenso soll auch vermerkt werden, wie viel Schlüssel Sie dem Vermieter zurückgeben. Auf dem Übergabeprotokoll unterschreiben Sie und der Vermieter sofern beide Parteien mit dem dokumentierten Zustand zufrieden sind. Bestehen Sie auch auf eine Kopie des Protokolls für Ihre Unterlagen.
Praxistipp: Ein Übergabeprotokoll ist zwingend notwendig um sich vor späteren Ansprüchen des Vermieters zu schützen.