Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TURTLEBOX GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen für Kauf und Miete

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Miet- und Kaufverträge, die zwischen der TURTLEBOX GmbH, Maximiliansplatz 12a, 80333 München, vertreten durch Alfons Viehbacher, Handelsregistereintrag: HRB 203118, Ust. IdNr.: DE287721213, (nachfolgend „TURTLEBOX“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgenden „Kunde“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung beweglicher Sachen („Ware“) geltenden Fassung abgeschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit Kunden ausschließlich, wenn der Kunde in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TURTLEBOX nicht an, es sei denn, TURTLEBOX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (E-Mail ausreichend) zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn TURTLEBOX die Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen von TURTLEBOX gilt als Anerkennung dieser AGB.

1.5 Abweichungen von den vorliegenden AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TURTLEBOX.

1.6 Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1 Soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich mitgeteilt, sind die Angebote von TURTLEBOX unter https://turtlebox.de/ („Webseite“) freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn TURTLEBOX dem Kunden Informationen oder Preislisten überlassen hat.

2.2 Über das Kontaktformular auf der Webseite unter dem Button „Angebot einholen“ kann der Kunden, ein Angebot über die dort aufgelisteten Waren bei TURTLEBOX einholen. Hierbei handelt es sich lediglich um ein unverbindliches Angebot. Ein verbindlicher Vertrag zwischen TURTLEBOX und dem Kunden kommt erst mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Auslieferung der Ware, zustande (nachfolgend „Vertragsschluss“).

2.3 Es wird ein Kaufvertrag (vgl. Teil II.) oder ein Mietvertrag (vgl. Teil III.) über die Ware zwischen TURTLEBOX und dem Kunden geschlossen. Erfüllungsort für die Leistung und die Gegenleistung ist München. Die Angestellten von TURTLEBOX sind befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen oder Garantien zu geben, sofern dies nachträglich schriftlich vereinbart mit dem Kunden wurde (E-Mail ausreichend).

3. Lieferzeit, Liefergebiet, Verzug und Annahmeverzug

3.1 Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich ausdrücklich verbindlich zwischen TURTLEBOX und dem Kunden vereinbart. 

3.2 Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich weltweit auf Anfrage möglich. Eventuelle Zollgebühren bzw. Ein- und Rückfuhrkosten sind vom Kunden vollumfänglich jeweils selbst zu tragen.

3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die unvorhersehbar oder von TURTLEBOX auch mit angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder beeinflussbar sind (insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrszusammenbrüche etc.), auch wenn sie bei den Lieferanten von TURTLEBOX oder deren Unterlieferanten eintreten, hat TURTLEBOX auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von TURTLEBOX zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von TURTLEBOX werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

3.4 Wenn TURTLEBOX für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als fünfundzwanzig (25) Tagen infolge der Behinderung nicht in der Lage ist, die Lieferungen bzw. Leistungen zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise den Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Bereits vollzogene Teilleistungen werden hiervon nicht erfasst. Schadenersatzansprüche statt der Leistung und Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.5 Ein verbindlich vereinbarter Liefertermin bzw. eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware als Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist entweder zur Abnahme bereitgestellt wird (Selbstabholung) oder bei Versendung bis zur Anlieferung der Ware durch den Logistikdienstleister von TURTLEBOX beim Kunden eintrifft (Versendung) bzw. bei unverschuldeter Verhinderung des Versandes im Lager von TURTLEBOX zur Lieferung bereitsteht.

3.6 Die Haftung von TURTLEBOX für Schäden wegen Lieferverzugs ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TURTLEBOX beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, die zur Erreichung des vertraglichen Zweckes erfüllt werden müssen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Bei grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3.7 TURTLEBOX ist zur vollständigen Lieferung bzw. Leistung der Ware verpflichtet, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart.

3.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist TURTLEBOX berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4. Gefahrübergang und Versand

4.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald TURTLEBOX die Ware im Lager (ab Rampe) dem Kunden bzw. im Falle einer Versendung bzw. Lieferungsvereinbarung die Ware beim Kunden durch den Transport ausführenden Logistikdienstleister übergibt bzw. zur Verfügung gestellt hat (nahfolgend „Übergabe“). TURTLEBOX ist bei der Auswahl des Versandunternehmens frei.

4.2 Die Bereitstellung bzw. Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang. Sämtliche Lieferzeiten sind Ungefährangaben und folglich nicht als endgültige Fristen bzw. Termine anzusehen. Aus der Tatsache alleine, dass die Lieferzeit überschritten wurde, entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Entschädigung.

4.3 Zum Pflichtenkreis von TURTLEBOX gehört es nicht, die Ware zu verladen. Dies gilt selbst dann, wenn der Transport mit den Fahrzeugen von TURTLEBOX oder durch von TURTLEBOX beauftragten Logistikdienstleister durchgeführt wird.

4.4 Falls der Versand der Ware unverschuldet durch TURTLEBOX unmöglich ist (vgl. Teil I. Ziffer 3.8 und 4.2), geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Preise und Zahlungsart

5.1 Die Höhe der Preise ergibt sich aus den im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich (E-Mail ausreichend) ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Die Preise von TURTLEBOX verstehen sich in EURO zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Diese Preise beinhalten nicht die Verpackung und die Lieferung, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart. Im Rahmen einer Versendung trägt der Kunde die Transportkosten. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

5.2 Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung oder PayPal auf die in der Auftragsbestätigung genannten Bankverbindung erfolgen. Durch eine etwaige Zahlung aus dem Ausland entstehende Mehrkosten trägt ausnahmslos und in voller Höhe der Kunde.

5.3 Wenn TURTLEBOX Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) in Frage stellen, ist TURTLEBOX berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt bzw. Kündigung berechtigt. TURTLEBOX ist in einem solchen Fall darüber hinaus berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6. Fälligkeit und Zahlungsverzug

6.1 Alle Rechnungen sind ohne Abzug oder Rabatt rein netto innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Sofern TURTLEBOX nach eigener Wahl oder gesetzlich verpflichtet ist, Rechnungen auszustellen oder verfügbar zu machen, behält sich TURTLEBOX das Recht vor, elektronische Rechnungen auszustellen oder verfügbar zu machen. Der Kunde stimmt dieser Form der Rechnungsstellung zu.

6.2 Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, tritt bei nicht termingerechter Bezahlung Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung durch TURTLEBOX bedarf. Sofern kein konkretes Zahlungsziel nach dem Kalender bestimmt ist, tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6.3 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder kommt es zu einer Rücklastschrift, so behält sich TURTLEBOX vor, Verzugsschäden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren, Verzugszinsen, Rechtsanwaltsgebühren, Rückbuchungsgebühren) geltend zu machen. Das Recht von TURTLEBOX von dem Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Mietsache zu verlangen, bleibt davon unberührt.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von TURTLEBOX schriftlich anerkannt worden sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen.

8. Mängel, Mängelanzeige und Gewährleistung

TURTLEBOX haftet für Sach- und Rechtsmängel an der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht anderes vereinbart.

8.2 Mängel an der Ware hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nach Eingang der Ware schriftlich TURTLEBOX mitzuteilen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Mängelanzeige innerhalb dieser Zeit TURTLEBOX zugeht (E-Mail ausreichend). Schuldhafte Unterlassung verpflichtet den Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens. 

8.3 Für den Fall, dass Mängel an der Ware vorliegen, wird TURTLEBOX diese nach eigenem Ermessen entweder beheben oder Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware liefern. Für den Kauf gelten zusätzlich Teil II. Ziffer 3.

8.4 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl oder haftet auch der Ersatzlieferung ein Mangel an, kann der Kunde die Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

8.5 Die vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 enthalten eine abschließende Regelung der Gewährleistungsansprüche des Kunden für Mängel und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Garantien, sofern TURTLEBOX Garantien übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß Ziffer 9 unberührt.

9. Haftungsbeschränkung

TURTLEBOX haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Dies gilt auch für das Handeln der gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von TURTLEBOX. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände wie etwa dem Produkthaftungsgesetz.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Kunde behandelt Informationen, die TURTLEBOX im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt, streng vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Dies gilt insbesondere für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit TURTLEBOX schriftlich ausdrücklich die Zustimmung zur Weiterleitung an Dritte erteilt hat oder die Offenlegung gegenüber Dritten gemäß gesetzlichen Vorschriften oder zur Rechtsverfolgung erforderlich oder vorgeschrieben ist. In jedem Fall muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass die Informationen nur in dem Umfang und nur an den Personenkreis weitergeleitet werden, wie dies unbedingt erforderlich ist. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass die weitere Verbreitung der Informationen unterbleibt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch dann nicht, wenn dem Kunden die Informationen bereits vor Zurverfügungstellung durch TURTLEBOX rechtmäßig bekannt waren. In allen Fällen, in denen der Kunde die Informationen berechtigt an Dritte weitergibt, ist er verpflichtet, TURTLEBOX über die Tatsache der Weiterleitung, den Gegenstand der Informationen, die weitergeleitet worden sind, sowie die Art und Weise der Weiterleitung zu unterrichten.

10.2 Der Kunde wird die ihm zur Verfügung gestellten vertraulichen Information nur für Zwecke der Geschäftsbeziehung mit TURTLEBOX und nicht für eigene Zwecke nutzen.

10.3 Die Verpflichtung gemäß den vorstehenden Ziffern 10.1 und 10.2 endet spätestens zwei (2) Jahre nach dem Ende der Geschäftsbeziehung mit TURTLEBOX.

11. Schlussbestimmungen

11.1 TURTLEBOX ist berechtigt, diese AGB – auch soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind – einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche und/oder höchstrichterliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist und sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von TURTLEBOX für den Kunden zumutbar ist. Über eine Anpassung wird TURTLEBOX betroffene Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, welche auf die Bedeutung des Schweigens und die Genehmigungsfiktion explizit hinweist, der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber dem TURTLEBOX schriftlich oder in Textform (E-Mail ausreichend) widerspricht. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Teil I. Ziffer 1. dieser AGB genannten Kontaktadresse zu richten.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

11.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von TURTLEBOX.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Regelung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf.

11.5 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von TURTLEBOX (München).

II. Besondere Bestimmungen für Kauf

Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen unter Teil I. gelten die nachfolgenden Bestimmungen im Zusammenhang für Kaufverträge, die zwischen der TURTLEBOX GmbH als Verkäufer der Ware (nachfolgend „Verkaufsware“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgenden „Kunde“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung abgeschlossen werden.

1. Eigentumsvorbehalt

1.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten Eigentum der TURTLEBOX.

1.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Verkaufswaren darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

1.3 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist TURTLEBOX berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserkl.rung enthalten; vielmehr ist TURTLEBOX berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, wird TURTLEBOX dem Kunden vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.

2. Rechte am geistigen Eigentum

Sämtliche Logos und sonstigen Abbildungen der TURTLEBOX sind markenrechtlich bzw. urheberrechtlich geschützt. Jegliche über den Gebrauchszweck hinausgehende Nutzung ist ohne Zustimmung der TURTLEBOX untersagt und wird zivilrechtlich bzw. strafrechtlich verfolgt.

3. Gewährleistung bei Kauf

3.1 Für Mängel, die der Kunde gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haftet TURTLEBOX nicht.

3.2 Für den Fall, dass die von TURTELBOX gewählte Art der Nacherfüllung (vgl. Teil I Ziffer 8.3) für den Kunden im Einzelfall unzumutbar ist, kann er diese verweigern. Es bleibt TURTLEBOX jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem ist TURTLEBOX berechtigt, die zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

3.3 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde TURTLEBOX die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunde TURTLEBOX die Verkaufsware, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass TURTELBOX eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Kunde TURTLEBOX die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Kunde jedoch nicht zu.

III. Besondere Bestimmungen für Miete

Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen unter Teil I. gelten die nachfolgenden Bestimmungen im Zusammenhang für Mietverträge, die zwischen der TURTLEBOX GmbH als Vermieter zur Anmietung der Ware (nachfolgend „Mietsache“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgenden „Kunde“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung abgeschlossen werden.

1. Mietumfang, Mietdauer und Umgang mit der Mietsache

Die Mietsache darf durch den Kunden nur zum Zweck des Umzugs und Transports verwendet werden (nachfolgende „Gebrauchszweck“). Im Übrigen gilt Teil III. Ziffer 1.2 und 1.5.

1.2 Dem Kunden ist es untersagt, giftige oder gefährliche Stoffe, welche die Mietsache beschädigen können, zu transportieren. Insbesondere ist dem Kunden untersagt, die Mietsache zu folgenden Zwecken zu nutzen:

  • Unverpackte, offene, unversiegelte und abgelaufene Produkte, z.B.
    • Agrarerzeugnisse (z.B. Gemüse, Obst, tierische Produkte, Öle)
    • Gärtnereierzeugnisse (z.B. Pflanzen, Dünger, Humus)
    • chemische Erzeugnisse (z.B. Laborbedarf, Säuren)
    • Medikamente, Praxis- und Klinikbedarf
  • Baugewerbe und Handwerk
    • Bauschutt
    • Werkzeug
    • Malerutensilien
    • Handwerkerutensilien allgemein
    • Werkstatteinrichtungen (z.B. KFZ, 2-Rad, Öle)
    • Ausnahme Büromaterial
  • Elektronikartikel
    • ESD-gefährdete und ungeschützte Artikel (Platinen usw.)
    • Akkus und Batterien
    • Ladegeräte
    • unverpackte Artikel ohne CE-Kennzeichnungen
  • Gewerbe- und Haushaltsabfälle

1.3 Jegliche gewerbliche oder kommerzielle Weitergabe der Mietsache durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Mietsache zu veräußern. Die Untervermietung der Mietsache ist gestattet. Der Kunde ist während der Mietdauer nach Teil III. Ziffer 1.4 für die Mietsache allein verantwortlich, insbesondere haftet der Kunde bei Untervermietung für etwaige Schäden, Verluste etc. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Die von TURTLEBOX überlassene Mietsache bleibt im Eigentum von TURLEBOX. Dem Kunden ist zudem bewusst, dass das gesamte geistige Eigentum hinsichtlich der Mietsache (insbesondere Marken) auch während der Abwicklung des Vertrags im Eigentum von TURTLEBOX verbleibt.

1.5 Die Mietdauer der Mietsache bestimmt sich nach der vereinbarten Mietzeit für das jeweilige bestellte Paket bzw. die jeweiligen Produkte und berechnet sich ab Zustellung bzw. Abholung der Mietsache durch den Kunden (nachfolgen „Mietdauer“). Als Miettage werden Kalendertage berechnet. Wird die Mietdauer nach Wochen berechnet, beginnt die nachfolgende Mietwoche an dem Tag, der durch seine Benennung dem Tag der Abholung bzw. Versendung entspricht. § 193 BGB findet Anwendung.

1.6 Die Mietsache ist während der Mietdauer sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch vollständig und in mangelfreiem Zustand zurückzugeben. Nachfolgende Ziffer 2 findet entsprechend Anwendung.

2. Rückgabe der Mietsache

2.1 Der Kunde ist verantwortlich die Mietsache rechtzeitig nach Ablauf der zur vereinbarten Mietdauer an TURTLEBOX zurückzugeben. Die Mietsache ist transportsicher verpackt und in gleichwertigem Zustand wie bei Übergabe an TURTLEBOX zurückzugeben.

2.2 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache verlängert sich die Mietdauer jeweils automatisch um eine Woche. Gleichzeitig wird jeweils für einen erfolglosen Abhol- oder Lieferversuch und die dadurch erforderliche zusätzliche Lieferung bzw. Abholung der Mietsache eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 sowie anfallende Kosten des Logistikdienstleisters von TURTLEBOX für den erneuten Abhol- und Lieferversuch erhoben. Abweichend davon, bleibt es TURTLEBOX vorbehalten, im Einzelfall höhere Kosten an den Kunden weiter zu belasten, sofern diese tatsächlich entstanden sind.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Der Vertrag beginnt Vertragsschluss nach Teil I. Ziffer 2.1 und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und vollständiger Rückgabe der Mietsache nach Teil III. Ziffer. 2.2.

3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein solches besteht insbesondere, wenn

i. der Kunde mit seiner Mietzahlung in Verzug ist;

ii. der Kunde die Mietsache entgegen dem Gebrauchszweck nach Teil III. Ziffer 1.1 verwendet; oder

iii. der Kunde die Mietsache nur teilweise zurückgibt.

4. Haftung des Kunden

4.1 Ab Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe (Gefahrübergang) trägt der Kunde die Verantwortung für die Mietsache, inklusive der Gefahr des Untergangs durch Brand oder Diebstahl. Der Kunde haftet TURTLEBOX für Schäden an der Mietsache, die durch ihn, seine Angestellten, Gehilfen, Besucher sowie die von ihm beauftragten Handwerker, Unternehmer und Lieferanten verursacht werden, soweit er dies zu vertreten hat.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, TURTLEBOX unverzüglich über eine eventuelle Beschlagnahme seiner Mobilien und Immobilien, sofern hiervon auch die an ihn überlassene Mietsache, oder ein Teil davon betroffen ist, sowie über seinen Konkurs oder sein Vorhaben, seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands aufgeben zu wollen, in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer gegen ihn gerichteten  Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der die an ihn überlassene Mietsache verstrickt worden sind, ist der Kunde verpflichtet, TURTLEBOX umgehend das zuständige Vollstreckungsorgan zu benennen.

4.3 Das Eigentum an der Mietsache bleibt zu jederzeit bei TURTLEBOX. Ein Eigentumsübergang aufgrund Vermischung/Vermengung/Verarbeitung oder sonstiger Handlungen des Kunden ist ausgeschlossen.

4.4 Bei erheblicher Verschmutzung der Mietsache verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Reinigungsgebühr von mindestens EUR 5,00 je Mietsache (je nach Grad der Verschmutzung) inkl. Ausfallzeit.

4.5 Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung der Mietsache, etwa aufgrund eines vertragswidrigen Gebrauchs, verpflichtet sich der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatz für die verloren gegangenen oder erheblich beschädigten Mietsachen in nachfolgender Höhe, zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer, zu zahlen: Turtlebox (classic) 32,50 €/Stück; Mini Turtle: 25,50 €/Stück; Jumbo Turtle: 72,50 €/Stück; Turtle Roller: 33,50 €/Stück; Jumbo Roller: 53,50 €/Stück; Sicherheits Turtle: 345,00 €/Stück; Turtle Karre: 73,50 €/Stück; Turtle Wanne: 195,00 €/Stück. Turtlebox behält sich das Recht vor, die vorgenannten Preise jederzeit abändern zu können.

4.6 TURTLEBOX behält sich das Recht vor, ein Pfand für die Mietsache zu erheben.

München, 06/2024

TURTLEBOX AGB | Stand: 17.06.2024