Umziehen neben dem Job

Ein Umzug ist meist nicht in 1-2 Tagen erledigt. Es bedarf einiger Vorlaufzeit zur Umzugsvorbereitung und Planung. Der Umzug selbst beansprucht je nach Größenordnung auch nochmal mindestens einen, wenn nicht mehrere Tage. Wer dabei auch noch einen stressigen Job hat, kommt ganz schön in Zeitnot.

Sonderurlaub bei Umzug für Berufstätige
Für einen Umzug muss man sich häufig wohl oder übel Urlaub nehmen. Doch wie ist das mit dem Urlaub? Bekomme ich auf Grund eines Umzugs als Angestellter Sonderurlaub? Die Antwort lautet: Nein. Entgegen der allgemeinen Meinung gilt: Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht.*

Praxistipp: Nutzen Sie deshalb günstig gelegene Feiertage oder angehäufte Überstunden für die Tage des Umzugs. So behalten Sie Ihre Urlaubstage und können gleichzeitig Ihr Stundenkonto ausgleichen.

Umziehen für den Job
Wer also privat umzieht, kann keine bezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber erwarten. Anders ist die Lage jedoch, wenn es sich um eine betrieblich bedingten Umzug handelt und dieser objektiv während der Arbeitszeit notwendig ist. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. Das gilt beispielsweise für eine Versetzung an einen anderen Standort oder wegen eines Komplettumzugs des Firmensitzes.*

Wie viel Sonderurlaub?
Wie viel Sonderurlaub dabei gewährt wird, hängt immer von den individuellen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise das Verhältnis zwischen Chef und Arbeitnehmer, die konkrete Auftragslage, die Betriebszugehörigkeit und die Leistungsbereitschaft des Angestellten und vieles mehr.*

Praxistipp: In der Regel kann ein Arbeitnehmer mit einem Tag Sonderurlaub bei Umzug innerorts sowie zwei Tagen bei einem Wohnortwechsel rechnen.

(*) Da wir keine Juristen sind, sich die Gesetzgebung ändern kann und es ggf. Spezialfälle gibt, die wir nicht berücksichtigt haben, bitten wir um ihr Verständnis, dass wir keine Haftung für die hier gegebenen Informationen übernehmen können. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt zur aktuellen Rechtslage und Rechtsberatung.